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Sponsoring: Steuerpflicht oder Steuerfreiheit beim Empfänger? (Renner, SWK 20/21/2006, S 603)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/856ÖStZ 2006, 411 Heft 18 v. 15.9.2006

Liegt einer Sponsorvereinbarung ein adäquates Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis zugrunde können die Sponsoren die geleisteten Beträge idR als Betriebsausgaben absetzen. Eine korrespondierende umsatz- und ertragsmäßige Erfassung beim empfangenden Verein wäre daher zwar konsequent, die Verwaltungspraxis befreit jedoch oftmals Vereine von einer derartigen Steuerpflicht.

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