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ErbStG: Fluchttatbestand voreilig aufgehoben (Doralt, RdW 2006/433, S. 478)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2006/835ÖStZ 2006, 409 Heft 18 v. 15.9.2006

Lt Doralt war die Beseitigung des Fluchttatbestandes bei Wegzug österreichischer Staatsbürger in das Ausland (§ 6 ErbStG) mit Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 11. 12. 2003, Rechtssache Barbier, durch das AbgÄG 2004 voreilig, denn der EuGH habe diese Notwendigkeit in einer neuen Entscheidung nicht gesehen.

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