vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einhebungsverjährung bei Aufhebung von Löschungs- und Nachsichtsbescheiden (Ritz, SWK 19/2006, S 575)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/824ÖStZ 2006, 408 Heft 18 v. 15.9.2006

Die Aufhebung oder Abänderung von Löschungsbescheiden oder Nachsichtsbescheiden ist grundsätzlich nur vor Eintritt der Einhebungsverjährung zulässig. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht nunmehr das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006, BGBl I 99/2006, im neuen § 238 Abs 5 BAO vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!