vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Keine Unterbrechung der Verjährung bei Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfung (§ 209 BAO, § 155 OÖ LAO)

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/791bÖStZ 2006, 389 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 155 Abs 1 OÖ LAO bestimmt, dass die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen wird. Wird in einem Schreiben des Magistrats der Stadt Linz eine Überprüfung der erklärten Kommunalsteuer lediglich angekündigt und eine Kontaktaufnahme durch ein Prüfungsorgan in Aussicht gestellt, so stellt dies lt VwGH vom 6. 7. 2006, 2006/15/0046, eine bloße Ankündigung einer Unterbrechungshandlung dar und unterbricht daher die im Lauf befindliche Verjährungsfrist nicht, auch wenn im Schreiben bereits Abgabenart, Abgabenzeiträume und der Name des betroffenen Abgabenschuldners genannt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!