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Zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden*)*)Folgender Beitrag gibt die Meinung der Autoren wieder und muss sich nicht unbedingt mit der der Redaktion decken.

Steuerrecht aktuellGerhard Pirklbauer, MBA, Mag. Markus WagnerÖStZ 2006/785ÖStZ 2006, 372 Heft 17 v. 1.9.2006

Der UFS Linz hat in der Berufungsentscheidung (BE) GZ RV/0740-L/05 vom 24. 5. 2006 erstmals zur Seeling-Rechtslage im Jahr 2004 (und zugleich aber auch zur Rechtslage 2003) entschieden. Der an dieser Entscheidung beteiligte Senatsvorsitzende des 1. Senats, HR Dr. Krumenacker, hat in der Fachzeitschrift SWK 18/2006 Auszüge aus der Begründung angeführt und die zugrunde liegende Rechtsansicht des UFS dargestellt.

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