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Jehovas Zeugen, Gemeinnützigkeit

JudikaturVwGHÖStZ 2006/774ÖStZ 2006, 352 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

§§ 34 ff BAO

(§ 15 Abs 1 Z 14 ErbStG)

Bei der Bekenntnisgemeinschaft „Jehovas Zeugen“ handelt es sich um keine Institution einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft, sodass der Befreiungstatbestand des § 15 Abs 1 Z 14 lit b ErbStG für erhaltene Schenkungen nicht anwendbar ist (die Behandlung einer diesbezüglichen Beschwerde vor dem VfGH hat dieser mit Beschluss vom 26.09.2005, B-274/05, abgelehnt).

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