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Unterhaltspflicht, Kinder, Wohnversorgung, fehlende Unternehmereigenschaft

JudikaturVwGHÖStZ 2006/762ÖStZ 2006, 350 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 (§ 28 EStG 1988)

§ 2 Abs 1 UStG 1994

Werden Unterhaltsleistungen für eine entsprechende Wohnversorgung eines Kindes in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften gekleidet, so hat dies steuerlich unbeachtlich zu bleiben (vgl VwGH 22.11.2001, 98/15/0057). Die von den Eltern (als Miteigentümergemeinschaft) für die Wohnung aufgewendeten Beträge dienten damit dem Unterhalt eines Familienangehörigen und fielen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988. Die „Vermietung“ bildete auch keine Einkunftsquelle.

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