§ 6 Z 5 EStG 1988 und § 8 Abs 5 EStG 1988
Ein entdeckter Bodenschatz, wie etwa ein Schottervorkommen, mit dessen Verwertung noch nicht begonnen worden ist, ist ein vom Grundstück getrennt zu betrachtendes Wirtschaftsgut, wenn dieser abbauwürdig ist und mit seiner Aufschließung zu rechnen ist. In diesem Fall kommt für den Fall einer Einlage in das Betriebsvermögen die für in-