Kauba kommt zum Ergebnis, dass Umgründungen per se nicht zu einem Zufluss aufgrund unbarer Entnahmen führen. Bei Umwandlungen kann mit der Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs 6 UmgrStG das Auslangen gefunden werden.
Kauba kommt zum Ergebnis, dass Umgründungen per se nicht zu einem Zufluss aufgrund unbarer Entnahmen führen. Bei Umwandlungen kann mit der Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs 6 UmgrStG das Auslangen gefunden werden.