Der Begriff der Eventualschulden soll durch Draft IAS 37 abgeschafft werden. Die Bedingtheit der zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse einer gegenwärtigen Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis wird nicht als Unwahrscheinlichkeit der Verpflichtung selbst, sondern als Unwahrscheinlichkeit der Höhe des Zahlungsmittelabflusses gesehen und beeinflusst (nur mehr) die Bewertung, aber nicht die Passivierungspflicht.