Der OGH hat zu zwei wichtigen stiftungsrechtlichen Fragen Stellung bezogen: Zum einen hat er geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine konzernleitende Privatstiftung einen Aufsichtsrat einrichten muss; zum anderen stellt er klar, dass Konzerne mit einer Privatstiftung an der Spitze einen Konzernabschluss beim Firmenbuch offen legen müssen.