Die unterschiedliche Behandlung von Kfz-Leasing aufgrund des Gesetzes einerseits und von herkömmlichen Mobilien-Leasingverträgen aufgrund der Verwaltungspraxis andererseits stößt beim Autor auf Unverständnis.
Die unterschiedliche Behandlung von Kfz-Leasing aufgrund des Gesetzes einerseits und von herkömmlichen Mobilien-Leasingverträgen aufgrund der Verwaltungspraxis andererseits stößt beim Autor auf Unverständnis.