Mit Prüfungsbeschluss vom 15.03.2006, G-54/06, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren des § 19 Abs 2 ErbStG und § 19 Abs 3 ErbStG eingeleitet. Der Beitrag gibt einen Überblick über das Beschwerdeverfahren und stellt die zentralen Aussagen des Gerichtshofs dar.