Am 1. 1. 2006 ist das VerbandsverantwortlichkeitsG in Kraft getreten, mit dem die eigenständige strafrechtliche Verantwortlichkeit bestimmter Rechtsträger normiert wird. Korrespondierend dazu wurde im AbgÄG 2005 die finanzstrafrechtliche Verantwortung von Verbänden geregelt. Der Aufsatz stellt die Auswirkungen der beiden Gesetze auf Privatstiftungen dar.