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Nochmals: Verordnung zu § 236 BAO (Ehrke-Rabel, taxlex 6/2006, S. 328)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/706ÖStZ 2006, 345 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

Durch die VO BGBl II 2005/435 zu § 236 BAO wird erstmals normativ festgelegt, dass das Vertrauen in bestimmte Auskünfte und Erlässe der Finanzverwaltung sowie in die Rsp der Höchstgerichte über die Nachsicht geschützt werden kann.

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