Stellungnahme zum Erk des VwGH vom 15.02.2006, 2002/13/0093, wonach sich die Behörde mit dem Vorbringen eines zur Haftung herangezogenen Geschäftsführers auseinander zu setzen hat, dass die Steuernachforderung nur auf Formfehler zurückzuführen bzw die Tilgung von Lieferantenschulden zur Vermeidung strafrechtlicher Folgen erforderlich gewesen sei.