Stellungnahme zum Erk des VwGH vom 25.01.2006, 2001/14/0126, wonach dann, wenn zur Kreditsicherung an ein Kreditinstitut sämtliche Buchforderungen abgetreten werden (Mantelzession), sich daraus bei einer späteren Insolvenz des Unternehmens unvorhergesehene Haftungsfolgen für den Geschäftsführer ergeben können.