Die Fusionsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur steuerneutralen Behandlung von bestimmten Umgründungsvorgängen, wenn daran Gesellschaften aus zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Durch eine ÄnderungsRL wurden nunmehr auch hybride Gesellschaften in den Anwendungsbereich der FusionsRL aufgenommen, deren steuerliche Behandlung bei Umgründungsvorgängen Gegenstand des Beitrages ist.