Trotz In-Kraft-Tretens der VO über das Statut der Europäischen Gemeinschaft am 8. 10. 2004 führt die Betriebsstättengewinnermittlung bisher in der Praxis ein eher stiefmütterliches Dasein. Deshalb werden im Artikel einige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung diskutiert, um auf bisher wenig bekannte Schwachstellen hinzuweisen.