Laut Medienberichten hat die EU-Kommission einen Antrag Österreichs und Deutschlands, das Modell von Umsatzsteuer und Vorsteuer ab einem Betrag von 5.000 bzw 10.000 € durch ein weniger betrugsanfälliges Verfahren („reverse charge“) zu ersetzen, abgelehnt. Die geltende Mehrwertsteuerrichtlinie erlaube eine solche generelle Änderung nicht, sagte die Sprecherin von EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs.