Der Autor zeigt auf, dass der Arbeitgeber nachgezahlte Lohnsteuer vom Arbeitnehmer zurückfordern bzw diese mit bestehenden Ansprüchen aufrechnen kann, wenn er dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben hat, am Steuerverfahren mitzuwirken.
Der Autor zeigt auf, dass der Arbeitgeber nachgezahlte Lohnsteuer vom Arbeitnehmer zurückfordern bzw diese mit bestehenden Ansprüchen aufrechnen kann, wenn er dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben hat, am Steuerverfahren mitzuwirken.