Aufgrund eines Urteils des dt Bundesarbeitsgerichtes zu im Zuge eines Dienstverhältnisses erworbenen Bonusmeilen scheint die steuerliche Interpretation nach Ansicht der Autoren nun eindeutiger zu sein, auch wenn die Frage der Durchführbarkeit weiterhin unbeantwortet bleibe. Die Autoren erörtern, ob es Parallelen zwischen dem (steuerfreien) Trinkgeld und den (steuerpflichtigen) Bonusmeilen gibt.