Mit dem AbgÄG 2005 wurde das UmgrStG hinsichtlich der grenzüberschreitenden Einbringung von Kapitalanteilen dahin gehend geändert, dass sowohl bei der Person des Einbringenden als auch beim Besteuerungstatbestand von neuen Rahmenbedingungen auszugehen ist. Der Artikel überprüft die Vereinbarkeit dieser Neuregelungen mit der Fusionsrichtlinie.