Seit 2005 ist für die Abschreibung von Sachanlagen nach IAS 16 zwingend der Komponentenansatz vorgeschrieben (Anlagenteile mit unterschiedlichen Nutzungsdauern sind getrennt abzuschreiben). IZm dem Komponentenansatz ist auch die Bilanzierung von Erhaltungs- oder Reparaturaufwand zu beurteilen: Die regelmäßige Wartung oder Reparatur einer Anlage stellt eine eigene, gesondert abzuschreibende, Komponente dar.