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Darlehenskonvertierung im bilanziellen Bereich

Alois Pircher, Peter Pülzl, LL.M.*)*)Herrn Josef Schaufler, StB in Innsbruck, danken wir für die thematischen Anregungen.ÖStZ 2006/633ÖStZ 2006, 305 Heft 14 v. 17.7.2006

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Umwechslung eines Fremdwährungsdarlehens im Rahmen der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich stets zur Realisierung der damit in Zusammenhang stehenden Währungsgewinne bzw -verluste1)1)Zur Vorgangsweise bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung siehe EStR Rz 671 iVm BMF vom 22. 1. 2002, ÖStZ 2002/176, 109, und SWK 7/2002, S 234, sowie ESt-Prot 2004 Pkt 3 (abgedruckt ua in Atzmüller/Mayr, Highlights aus dem Einkommensteuerprotokoll 2004, RdW 2004/646, 692); zur unterschiedlichen Kritik an der Regelung siehe zum einen Pülzl, Darlehenskonvertierung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und im außerbetrieblichen Bereich, SWK 35/36/2002, S 876, sowie Keppert/Bruckner, Informationen aus dem Fachsenat für Steuerrecht - Aktuelles aus der Steuerpraxis - Kursgewinne bei Konvertierung von Fremdwährungsdarlehen, SWK 6/2005, T 38 f, mwH, und zum anderen Atzmüller/Mayr, aaO, 692 f, sowie den auf dieser Linie liegenden Entwurf zum ESt-Prot 2004 Pkt 3. Zum außerbetrieblichen Bereich siehe Pülzl/Pircher, Darlehenskonvertierung im außerbetrieblichen Bereich, ÖStZ 2001/297, 149 f, und daran anschließend EStR Rz 6624a; kritisch Atzmüller/Mayr, aaO; anders auch der Entwurf des ESt-Prot 2004 Pkt 3; zur dazu ergangenen ablehnenden Stellungnahme des Fachsenats für Steuerrecht siehe Keppert/Bruckner, aaO.. Diese Rechtsansicht wird im Folgenden kritisch hinterfragt und anschließend ein systemgerechter Lösungsvorschlag unterbreitet.

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