Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Umwechslung eines Fremdwährungsdarlehens im Rahmen der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich stets zur Realisierung der damit in Zusammenhang stehenden Währungsgewinne bzw -verluste1). Diese Rechtsansicht wird im Folgenden kritisch hinterfragt und anschließend ein systemgerechter Lösungsvorschlag unterbreitet.
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