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E-Mail kein Anbringen

JudikaturVwGHÖStZ 2006/625ÖStZ 2006, 288 Heft 13 v. 3.7.2006

§ 85 BAO, § 86a BAO (§ 311 BAO)

Ein mittels E-Mail gestellter Devolutionsantrag ist unzulässig, zumal eine E-Mail weder im Anwendungsbereich des § 85 Abs 1 BAO und § 85 Abs 2 BAO noch des § 86a Abs 1 BAO ein relevantes Anbringen darstellt.

VwGH 25.01.2006, 2005/14/0126

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