§ 85 BAO, § 86a BAO (§ 311 BAO)
Ein mittels E-Mail gestellter Devolutionsantrag ist unzulässig, zumal eine E-Mail weder im Anwendungsbereich des § 85 Abs 1 BAO und § 85 Abs 2 BAO noch des § 86a Abs 1 BAO ein relevantes Anbringen darstellt.
VwGH 25.01.2006, 2005/14/0126