Das „Editorial“ befasst sich mit der Neuerung, wonach nicht ordnungsgemäß entrichtete Rechtsgeschäftsgebühren künftig nicht mehr im Wege des 100%igen Zuschlags im GebG, sondern - wie andere Steuern und Abgaben - im FinStrG sanktioniert werden.
Das „Editorial“ befasst sich mit der Neuerung, wonach nicht ordnungsgemäß entrichtete Rechtsgeschäftsgebühren künftig nicht mehr im Wege des 100%igen Zuschlags im GebG, sondern - wie andere Steuern und Abgaben - im FinStrG sanktioniert werden.