Seit 1. 1. 2006 können Verbände unter bestimmten Voraussetzungen (finanz)strafrechtlich zur Verantwortung herangezogen werden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob im Bereich des
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FinStRG Verbänden bei tätiger Reue Straffreiheit zukomme. Aufgrund der gesetzlichen Textierung bestehe nämlich Unsicherheit, ob diese durch Selbstanzeige erlangt werden kann.