Im Erk vom 03.03.2006 erkannte der VfGH , dass iZm der „Steuer- und Zollkoordination“ weder das Gesetz als verfassungswidrig noch die VO, BGBl II 2004/168, als gesetzwidrig zu qualifizieren sei. Die Autoren legen die Ausgangssituation dar und besprechen die zugrunde liegende verfassungsgesetzliche Situation sowie welche zukünftigen Varianten bzw Alternativen - trotz oder gerade wegen dieses Erk - sich anbieten.