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Fragen zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse gem § 295a BAO

Dr. Erich NovacekÖStZ 2006/578ÖStZ 2006, 281 Heft 13 v. 3.7.2006

Aufgrund von Aussagen in der Fachliteratur, in denen die Anwendbarkeit des § 295a BAO für bestimmte Fälle ausdrücklich ausgeschlossen, für andere nicht erwähnt wird, obwohl diese nach dem Sachverhalt denkbar wäre, drängen sich folgende Fragen auf:

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