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Keine Steuerbegünstigung für fiktive Stock Options

JudikaturUFSÖStZ 2006/569ÖStZ 2006, 270 Heft 12 v. 16.6.2006

§ 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG - Der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zugewendete Vorteil in Form der Auszahlung des Differenzbetrages zwischen Verkehrswert und Ausübungspreis der von der Option umfassten Aktien stellt keinen begünstigten Vorteil aus der Ausübung einer auf tatsächlichen Beteiligungserwerb gerichteten Option dar.

UFS Wien 05.01.2006, RV/1467-W/05

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