Besprochen werden zwei aktuelle Entscheidungen des UFS (Wien und Graz) betreffend das Pendlerpauschale sowie ein Erk des VwGH vom 26.01.2006, 2002/15/0207, wonach Überstundenzuschläge bei Überstundenpauschale mit unbestimmter Überstundenanzahl steuerlich nicht anerkannt wurden.