Das Gutachten enthält einige grundsätzliche Änderungen gegenüber dem bisher gültigen Fachgutachten aus 1989 (vor allem die strikte Ausrichtung auf Zahlungsströme, die für die Bewertung heranzuziehende Alternativanlage, die marktorientierte Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes und die forcierte Verwendung der DCF-Verfahren).