Es habe sich lt Wesonig/Ritter gezeigt, dass sich die steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne eher als Steuerfalle denn als Förderungsinstrument entpuppt. Sie legen Gründe für eine Änderung der Nachversteuerung dar und illustrieren ihre Überlegungen anhand eines aus der Praxis abgeleiteten Zahlenbeispiels.