Der VwGH verabschiedet sich in seinem Erkenntnis vom 25.01.2006, 2003/13/0107, weitgehend von der Auffassung, dass der Buchwert abgerissener Gebäude (und die Abbruchkosten) auf ein anderes Wirtschaftsgut aktiviert werden müsse (Opfertheorie).
Der VwGH verabschiedet sich in seinem Erkenntnis vom 25.01.2006, 2003/13/0107, weitgehend von der Auffassung, dass der Buchwert abgerissener Gebäude (und die Abbruchkosten) auf ein anderes Wirtschaftsgut aktiviert werden müsse (Opfertheorie).