Die neuen Richtlinien stellen ausführlicher als ihr Vorgängererlass (BMF 26.01.1995, 05 0301/2-IV/5/94, AÖF 1995/70, ARD 4631/41/95) die Rechtsansicht des BMF zum Grundsatz von Treu und Glauben dar; der Vorgängererlass wird mit dem neuen Erlass aufgehoben. Behandelt werden insbesondere das Vertrauen auf Auskünfte und Erlässe, die Nachsicht wegen sachlicher Unbilligkeit, Treu und Glauben als Kriterium für Ermessensübung (insbesondere bei Haftung, Gesamtschuld und bei Aufhebung gemäß § 299 BAO) sowie die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung iSd § 236 BAO, BGBl II 2005/435, ARD 5647/8/2006. BMF 06.04.2006, BMF-010103/0023-VI/2006.