Der neue Erlass stellt im Wesentlichen eine Aktualisierung der „Ermessensrichtlinien“ zum Verspätungszuschlag des BMF vom 20.05.1981, 05 1601/2-IV/5/80, AÖF 1981/183, ARD 3322/2/81, dar, welche mit dem neuen Erlass aufgehoben werden. Behandelt werden insbesondere die Voraussetzungen für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, die Kriterien für die Ermessensübung und der Rechtsschutz. Anpassungsbedarf ergab sich ua aufgrund neuerer Rechtsprechung und nunmehriger elektronischer Erklärungspflichten. BMF 10.04.2006, BMF-010103/0030-VI/2006.