Anlässlich des hinausgeschobenen Endes der Anerkennung von Faxrechnungen durch das BMF1) soll im Folgenden untersucht werden, ob die geplante Änderung hinsichtlich der Anerkennung von Faxrechnungen gemeinschaftsrechtlich vorgegeben ist und welche Argumente für bzw gegen die Anerkennung von Faxrechnungen als Rechnungen iSd § 11 UStG sprechen. Auf dieser Grundlage soll geklärt werden, ob Faxrechnungen als Papierrechnungen oder elektronisch übermittelte Rechnungen für Zwecke des Vorsteuerabzugs anerkannt werden können.