Am 21. 3. 2006 wurde ein Abänderungsprotokoll zum DBA zwischen Österreich und der Schweiz unterzeichnet. Das Ratifikationsverfahren ist derzeit anhängig. Das Protokoll ist grundsätzlich ab 1. 1. 2006 wirksam. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.
1. Hintergrund