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Wirtschaftliches Eigentum, Leasing, Einfamilienhaus

JudikaturVwGHÖStZ 2006/520ÖStZ 2006, 235 Heft 11 v. 1.6.2006

§ 24 Abs 1 lit d BAO (§10 EStG 1988, § 6 Z 9 UStG 1972 und § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972)

Ein Leasingvertrag bedarf steuerrechtlich von Anfang an einer eindeutigen Zuordnung unter den Anschaffungs- oder den Gebrauchstatbestand. Es geht dabei letztlich darum, ob der Leasingnehmer mit der Überlassung des Leasinggutes bereits dessen wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 24 Abs 1 lit d BAO wird.

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