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„Holen sie sich ihr Geld zurück“ (Schwaiger, SWK 10/2006, S 374)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/499ÖStZ 2006, 233 Heft 11 v. 1.6.2006

Die Inanspruchnahme von Personen als Auskunftspersonen und Zeugen durch die Finanzbehörde verursacht diesen Kosten, wofür Entschädigungen vorgesehen sind. In Anlehnung an das im Titel genannte Motto des Aktionstages des BMF stellt der Autor dar, welche Möglichkeiten zur Erstattung der genannten Kosten genutzt werden können.

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