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Die Siebentelabsetzung bei Teilwertabschreibungen gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/441ÖStZ 2006, 220 Heft 10 v. 15.5.2006

(Seiser, SWK 9/2006, S 341)

Mit Wirksamkeit ab 1996 sind abzugsfähige Teilwertabschreibungen in aller Regel nicht sofort in voller Höhe, sondern nur verteilt auf 7 Wirtschaftsjahre absetzbar. Der Artikel geht der Frage nach, wie die steuerliche Verwertung der noch nicht abgesetzten Siebentelbeträge beim umgründungssteuerlichen Rechtsnachfolger erfolgt.

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