(Schneider, taxlex 3a/2006, S 176)
Grundsätzlich unterliegen nur im Inland beurkundete Rechtsgeschäfte der Gebührenpflicht. In bestimmten Fällen führt jedoch auch die Beurkundung im Ausland zu einer Gebührenpflicht. Die Autorin bespricht den Auslandsbeurkundungstatbestand des § 16 Abs 2 GebG und stellt - anhand von Fallkonstellationen - Überlegungen zur Gebührenvermeidung an.