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Der Auslandsbeurkundungstatbestand (§ 16 Abs 2 GebG)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2006/422ÖStZ 2006, 219 Heft 10 v. 15.5.2006

(Schneider, taxlex 3a/2006, S 176)

Grundsätzlich unterliegen nur im Inland beurkundete Rechtsgeschäfte der Gebührenpflicht. In bestimmten Fällen führt jedoch auch die Beurkundung im Ausland zu einer Gebührenpflicht. Die Autorin bespricht den Auslandsbeurkundungstatbestand des § 16 Abs 2 GebG und stellt - anhand von Fallkonstellationen - Überlegungen zur Gebührenvermeidung an.

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