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Verzicht auf Vertragserfüllung umsatzsteuerpflichtig?

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2006/400ÖStZ 2006, 217 Heft 10 v. 15.5.2006

(Doralt, RdW 2006/176, S 179)

Der Verzicht auf Vertragserfüllung kann der Umsatzsteuer unterliegen; die Beurteilung ist im Einzelfall schwierig. Der BFH hat jüngst die Steuerpflicht in einem Fall bejaht, in dem ein Beratungsvertrag gegen Entgelt vorzeitig aufgelöst worden ist.

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