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Ein Unglück kommt selten allein

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/393ÖStZ 2006, 217 Heft 10 v. 15.5.2006

(Blazina, SWK 7/2006, S 287)

Nicht genug, dass man eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen muss, welche das betroffene Unternehmen in der Regel nicht gerade in eine heitere Stimmung versetzt, gesellt sich manchmal noch andere Unbill hinzu, quasi in Erfüllung des Gesetzes der Serie, wie die im Beitrag aufgezeigte Begebenheit iZm der Umsatzzuschätzung bei einer Kfz-Werkstätte demonstriert.

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