Wie bereits im letzten Heft der ÖStZ1)) berichtet, hat der EFTA-Gerichtshof unlängst judiziert, dass die EWR-Kapitalverkehrsfreiheit dem norwegischen körperschaftsteuerlichen Anrechnungssystem insofern entgegen steht, als ansässigen Anteilseignern eine Steuergutschrift für inländische Dividenden gewährt wird, wohingegen nicht ansässige Anteilseignern keine solche Steuergutschrift erhalten2)). Letztere unterlagen nämlich einem Quellensteuerabzug, während bei norwegischen Anteilseignern die Anrechnung der zugrunde liegenden Körperschaftsteuer effektiv zu einer Steuerbefreiung der Dividenden führte3)). In aller Kürze hat der EFTA-Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass die abkommensrechtliche Verpflichtung des Ansässigkeitsstaates des Dividendenempfängers zur Anrechnung der norwegischen Quellensteuer ohne rechtliche Bedeutung sei. Der folgende Beitrag soll die Entscheidung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des EuGH beleuchten und einige Konsequenzen für die Besteuerung grenzüberschreitender Ausschüttungen aufzeigen.