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Einige Überlegungen gegen die DBA-Irrelevanzthese im Fokus Bank-Urteil

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtUniv.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M. Universität LinzÖStZ 2005/357ÖStZ 2005, 169 Heft 8 v. 15.4.2005

Wie bereits im letzten Heft der ÖStZ1)1) G. Kofler, Fokus Bank: EFTA-Gerichtshof: Besteuerung von „Auswärtsausschüttungen“ unter der EWR-Kapitalverkehrsfreiheit, ÖStZ 2005/279.) berichtet, hat der EFTA-Gerichtshof unlängst judiziert, dass die EWR-Kapitalverkehrsfreiheit dem norwegischen körperschaftsteuerlichen Anrechnungssystem insofern entgegen steht, als ansässigen Anteilseignern eine Steuergutschrift für inländische Dividenden gewährt wird, wohingegen nicht ansässige Anteilseignern keine solche Steuergutschrift erhalten2)2)EFTA-Gerichtshof 23.11.2004, E-1/04, Fokus Bank; die Entscheidung ist in englischer Sprache unter www.eftacourt.lu abrufbar, eine deutsche Fassung des Urteils findet sich in IStR 2005, 55 ff.). Letztere unterlagen nämlich einem Quellensteuerabzug, während bei norwegischen Anteilseignern die Anrechnung der zugrunde liegenden Körperschaftsteuer effektiv zu einer Steuerbefreiung der Dividenden führte3)3)Zu den jüngsten Änderungen im norwegischen Recht, die ua einen Entfall der Quellensteuer ab 2005 vorsehen, siehe zBLeegard, Reform of Company and Shareholder Taxation in Norway, ET 2005, 121 (121 ff).). In aller Kürze hat der EFTA-Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass die abkommensrechtliche Verpflichtung des Ansässigkeitsstaates des Dividendenempfängers zur Anrechnung der norwegischen Quellensteuer ohne rechtliche Bedeutung sei. Der folgende Beitrag soll die Entscheidung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des EuGH beleuchten und einige Konsequenzen für die Besteuerung grenzüberschreitender Ausschüttungen aufzeigen.

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