Der Zeitpunkt, ab dem die Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vorliegt, ist oft nicht leicht zu bestimmen. Er ist jedoch insb für die Berechtigung zur Vornahme des Vorsteuerabzuges von großer Bedeutung.
Der Zeitpunkt, ab dem die Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vorliegt, ist oft nicht leicht zu bestimmen. Er ist jedoch insb für die Berechtigung zur Vornahme des Vorsteuerabzuges von großer Bedeutung.