Die Auslagerung von Rechnungslegungsfunktionen auf Dienstleistungsunternehmen kann in verschiedenen Organisationsformen erfolgen. In Abhängigkeit von Eigenverantwortlichkeit und Kontrollsystem des Dienstleistungsunternehmens ist die Prüfungsplanung des zu prüfenden Unternehmens durchzuführen (IDW PS 331, Stand: 1. 7. 2003).