Der UFS vertritt in der Entscheidung vom 20.01.2005, RV/1224-L/02, die Auffassung, dass das VfGH -Erkenntnis vom 15.10.2004, G 49/04, auch für nicht beschwerdeanhängige Verfahren von Bedeutung ist.
Der UFS vertritt in der Entscheidung vom 20.01.2005, RV/1224-L/02, die Auffassung, dass das VfGH -Erkenntnis vom 15.10.2004, G 49/04, auch für nicht beschwerdeanhängige Verfahren von Bedeutung ist.